Artikel vom 11.03.2020

Versicherungsnachweis

Der Vorstand bittet alle Gastlieger und auch Mitglieder darum, daran zu denken, dass vor dem Slippen bzw. vor der Einnahme des Liegeplatzes, ein gültiger Versicherungsnachweis vorliegen muss. Ohne den Nachweis kann der Liegeplatz nicht zur Verfügung gestellt werden bzw. wird das Schiff nicht transportiert und geslippt. Der Nachweis kann auch per mail an info_at_wsf-flensburg.de gesendet werden oder spätestens beim Slippen oder bei der Einnahme des Liegeplatzes dem Takelmeister oder Hafenmeister vorgelegt werden. Der Versicherungsnachweis ist auch von allen zu erbringen, die ihr Schiff an Land lassen.